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Article — Medical aesthetics

Comprendre la classification CE des dispositifs médicaux esthétiques

Die CE -Kennzeichnung ist seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) anspruchsvoller geworden. Für den Ästhetikmediziner ist das Verständnis de…

Filler Distribution~ 6 min read
Comprendre la classification CE des dispositifs médicaux esthétiques

Die CE-Kennzeichnung ist seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) anspruchsvoller geworden. Für den Ästhetikmediziner ist das Verständnis der Klassifizierung eines Produkts kein Luxus: Es ist eine ethische Verpflichtung und ein rechtlicher Schutz im Falle eines Rechtsstreits.

Die 4 Risikoklassen

Die MDR definiert vier Risikoklassen, basierend auf der Anwendungsdauer, der Invasivität und dem anatomischen Ziel:

  • Klasse I: geringes Risiko (Kompressen, Untersuchungsliegen).
  • Klasse IIa: mittleres Risiko (Kanülen, Nadeln, resorbierbare Fäden).
  • Klasse IIb: signifikantes Risiko (Klasse-4-Laser, bestimmte RF-Geräte).
  • Klasse III: hohes Risiko (HA-Filler, Toxine, permanente Implantate).

Alle in der EU verkauften Hyaluronsäure-Filler fallen seit 2018 in die Klasse III, ebenso wie semi-permanente Filler (PCL, Hydroxylapatit).

Die Rolle der benannten Stelle

Die CE-Kennzeichnung der Klasse III kann nicht selbst deklariert werden: Sie erfordert das Audit einer benannten Stelle, die durch eine 4-stellige Nummer neben dem CE-Logo gekennzeichnet ist. Die anerkanntesten Stellen für ästhetische Medizinprodukte:

  • BSI Group (CE 0086)
  • TÜV SÜD (CE 0123)
  • DEKRA (CE 0344)
  • SGS (CE 0120)

Die benannte Stelle auditiert alle 3 Jahre das Qualitätssystem des Herstellers, die technische Dokumentation des Produkts und die Materiovigilanz. Ohne dieses Audit darf das Produkt nicht mehr vermarktet werden.

Die technische CE-Dokumentation

Für einen HA-Filler muss die technische CE-Dokumentation mindestens Folgendes enthalten:

  1. Vollständige Zusammensetzung (HA, restliches BDDE, Lidocain, Puffer)
  2. Biokompatibilitätsstudien (ISO 10993)
  3. Klinische Studien an einer Kohorte von ≥ 150 Patienten
  4. Plan zur Post-Marketing-Materiovigilanz
  5. Validierung des Sterilisationsverfahrens (typischerweise Gammastrahlung)

UDI und Rückverfolgbarkeit

Seit der MDR muss jedes Medizinprodukt eine maschinenlesbare UDI (Unique Device Identifier) tragen (Datamatrix). Diese UDI ermöglicht es der europäischen Datenbank EUDAMED, jede Einheit von der Herstellung bis zur Anwendung zurückzuverfolgen. Für die Klinik muss die UDI in der Patientenakte archiviert werden.

Praktische Auswirkungen für die Klinik

  • Klasse überprüfen: Ein Filler, der ohne den Vermerk „Klasse III“ + Nummer der benannten Stelle verkauft wird, ist in der EU nicht legal verkehrsfähig.
  • UDI archivieren von jeder injizierten Spritze — Pflicht zur Rückverfolgbarkeit in der Patientenakte.
  • Unerwünschte Ereignisse melden: Jede Nebenwirkung muss der ANSM (FR) oder EUDAMED gemeldet werden.
  • Produkte ohne CE ablehnen: Asiatische Filler ohne CE-Kennzeichnung sind für den klinischen Gebrauch in der EU verboten.

Zusammenfassend

Die CE-Kennzeichnung ist keine administrative Formalität: Sie ist der Grundstein für die Patientensicherheit und die medizinische Verantwortung des Behandlers. HMD Distribution vertreibt ausschließlich CE-Klasse-III-Produkte mit vollständiger UDI und aktuellen Zertifikaten der benannten Stelle, die archiviert und einsehbar sind.


Filler Distribution

B2B distributor of hyaluronic acid fillers, biostimulators and aesthetic medical devices. CE-direct sourcing, full UDI traceability, secure logistics.

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